M I T T E L S T R E U

           Zaehler

Datum 

Gemeinderatsitzungen 07



Feb











Themen der Gemeinderatsitzungen am 26.02
Zweckvereinbarung ziwchen der Gemeinde Oberstreu und dem AZV Streu-Saale
Umverlegung der Fernwasserleitung im Rahmen der Verlegung der B 19-Entlastungsstraße.

Ergebnisse
Bauanträge standen im Mittelpunkt
 
Sitzung des Oberstreuer Gemeinderates
 

Kurz war die öffentliche Tagesordnung der ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr. Dabei standen auch Baugesuche auf der Tagesordnung. Helmut Berger hatte zwei Gesuche vorgelegt. Dabei ging es zum einen um die Erweiterung eines Nebengebäudes und um die Überdachung eines Freisitzes auf dem Grundstück Frickenhäuser Straße 11. Zum anderen ging es um den Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus. Gegen die Bauvorhaben hatte das Gremium keine Einwendungen.

Nachdem bereits im vergangenen September ein mit Auflagen verbundener Vorausbescheid ergangen war, erteilte der Gemeinderat nunmehr für die endgültige Planung zur Erweiterung des Sägewerksbetriebes Manfred Bieber in Oberstreu einstimmig seine Genehmigung.

Helmut und Theresia Büttner planen den Bau einer verglasten Terrassen-Überdachung am Anwesen Bergblick 4 in Mittelstreu. Dies wurde einstimmig genehmigt. Außerdem wurden vier weitere Baugesuche einstimmig genehmigt, nämlich die Anträge von Maria Erhard, Mittelstreu (Rückbau eines Nebengebäude), Katja und Markus Herbert, Oberstreu (Umgestaltung und Dachänderung), Volker und Nicole Ziegler, Oberstreu (Wohnhausanbau, Gebäudeänderung, Bau eines Balkons) und Alexander Dorst, Oberstreu (Anbau eines Wintergartens). Bei diesem Gesuch wurde wegen abweichender Dachneigung gleichzeitig die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bewilligt.

Im Rahmen einer Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass ein Gebäude des Abwasserzweckverbandes Streu-Saale auf Gemeindegrund in der Gemarkung Mittelstreu errichtet wurde. Zwischen der Gemeinde und dem Abwasserzweckverband wurde nunmehr eine Vereinbarung getroffen. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde. Dem AZV wird gestattet, das Grundstück zu bebauen und für Betriebszwecke zu nutzen. Den AZV-Mitarbeitern ist jederzeit der Zutritt gestattet. Der AZV hat für die Unterhaltung des Geländes Sorge zu tragen.

Vereinbarung mit AZV

Ein Kostenersatz wird nicht geleistet. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Der Gemeinderat stimmte dieser und einer weiteren Vereinbarung mit dem AZV einstimmig zu. Danach bleibt das Kanalnetz der dem AZV angeschlossenen Mitgliedsgemeinden im Eigentum der jeweiligen Gemeinde. Der AZV übernimmt die Betreuung des Rohrnetzes. Ein Kostenersatz findet nicht statt.

Im nächsten Beratungspunkt ging es um die interne Nutzung von Geobasisdaten durch die Überlandwerk Rhön GmbH. Der Gemeinderat erklärte sich nach kurzer Diskussion bereit, dem Überlandwerk die digitale Flurkarte zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung ist die Überlandwerk Rhön GmbH bereit, der Gemeinde einschlägige Fachdaten zu überlassen.

Gemeinde hat ihre Hausaufgaben gemacht
 
Wieder einmal – wie könnte es anders sein - sorgte das Thema „Kommunale Entlastungsstraße in Mittelstreu“ zum Abschluss der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates für Unverständnis „über den Amtsschimmel“. Und wieder einmal erklärte Bürgermeister Stefan Ledermann, dass die Gemeinde in dieser Sache „ihre Hausaufgaben“ vollständig gemacht habe.  
 
Dies sei ihm vor kurzem auch von der Regierung von Unterfranken ausdrücklich bescheinigt worden, so Ledermann. Man werde weiterhin am Ball bleiben und alles zur Verwirklichung des Projektes unternehmen, zumal die Zusage für die benötigten Geldmittel vorliege.

Die Mitglieder des Gemeinderates machten aus ihrer Verärgerung über die nach ihrer Meinung schleppende Sachbehandlung der unteren Verwaltungsbehörde keinen Hehl. Sie waren sich darüber einig, dass die unter anderem auch vom Landkreischef lauthals versicherte Priorität der Umgehungsstraße Mittelstreu anscheinend nicht bis zum zuständigen Dezernat des Landratsamtes vorgedrungen ist, „obwohl auch dort die Problematik und Dringlichkeit bekannt sein müssten“. Ebenso sei sicherlich nicht verborgen geblieben, dass auch die Regierung von Unterfranken und das Straßenbauamt voll hinter der Baumaßnahme stehen, hieß es im Gremium.

Am 25. September 2006 hatte der Gemeinderat die Satzung für den Bebauungsplan „An der Streu“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde einen Monat nach Veröffentlichung rechtskräftig. Damit war, so die herrschende Meinung im Gremium, an sich Baurecht gegeben. Die außerdem erforderliche Wasserrechtliche Genehmigung wurde vom Landratsamt erteilt und ging der Gemeinde am 17. Oktober 2006 zu.

Widersprüche nicht begründet
Gegen die Wassserrechtliche Genehmigung gingen beim Landratsamt Bad Neustadt drei Widersprüche ein. Keiner dieser Widersprüche enthielt eine Begründung.

Nach „wohl allgemeinem Rechtsverständnis“ hätte das Landratsamt aus Sicht der Befürworter der kommunalen Entlastungsstraße die Einsender unter Fristsetzung auffordern müssen, ihren Widerspruch zu begründen. Nach Ablauf der Begründungsfrist hätte dann das Landratsamt eine Entscheidung herbeiführen müssen, wenden die Befürworter ein.

Wie im Einzelnen das Landratsamt vorgegangen ist, ist der Gemeinde Oberstreu offenbar nicht bekannt. Da sich das Landratsamt in Schweigen hüllte, richtete später die Gemeinde eine Sachstandsanfrage an das Landratsamt und erhielt erst dann, nämlich am 8. Februar 2007, die lapidare Mitteilung, dass die Widerspruchsunterlagen „zwischenzeitlich“ der Regierung von Unterfranken zur Entscheidung vorgelegt wurden.

Von dieser Abgabe des Verfahrens an die Regierung hätte doch die Gemeinde vom Landratsamt verständigt werden müssen, wird vonseiten der Befürworter kritisiert. Bei einer kürzlichen Vorsprache von Bürgermeister Stefan Ledermann bei der Regierung wurde ihm eröffnet, dass bis heute keine einzige Widerspruchsbegründung vorliege.

Neben dem Wasserrechtlichen Verfahren läuft beim Landratsamt Rhön-Grabfeld in dieser Sache noch ein Enteignungsverfahren, das von der Gemeinde Oberstreu-Mittelstreu am 20. Oktober 2006 beantragt wurde. Auch hier ist offenbar noch nichts geschehen, wird als weiterer Kritikpunkt angeführt.

Straßenbauamt plant Ersatzbrücke
Von Interesse ist ein Schreiben des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt (Straßenbau) an die Gemeinde Oberstreu vom 29. Januar 2007. Darin heißt es:

„Die Gemeinde Oberstreu plant eine Umgehungsstraße von Mittelstreu im Zuge der Bundesstraße 19 bzw. Staatsstraße 2445. Die Umgehungsstraße ersetzt auch die mindertragfähige Brücke am nördlichen Ortseingang von Mittelstreu. Da die B 19/St 2445 auch als Umleitungsstrecke für die Autobahn 71 genutzt wird, ist für uns der Ersatz des mindertragfähigen Brückenbauwerkes von großer Bedeutung.

Wir bitten um Mitteilung, ob die Umgehungsstraße von Mittelstreu zeitnah verwirklicht werden kann. Soweit die Realisierung einer Umgehungsstraße nicht möglich ist, müssen wir unsere Planung für eine Umfahrung des mindertragfähigen Brückenbauwerkes wieder aufnehmen.“

Das bedeutet: Falls die Umgehungsstraße nicht zustande kommt, wird die B 19/St 2245 nördlich von Mittelstreu in die dortigen ehemaligen Gärten verlegt, führt dann über eine (neben der historischen Nepomukbrücke) neu zu errichtende Streubrücke und in einem weiten Linksbogen in den Innerort von Mittelstreu.

Durch den weiten Bogen wird die derzeit enge Kurve am Ortseingang von Oberstreu kommend zwar „entschärft“, jedoch mit der Folge, so geben die Befürworter einer Umgehungsstraße zu bedenken, dass die Fahrzeuge schneller als bisher in die Ortschaft einfahren. Nicht minder wichtig ist nach ihrer Meinung: Der gesamte Gänserasen werde durch die neue Brücke und Straßenführung total verbaut werden.

Nun „vollends fragwürdig“
 
BN zur Ortsumgehung  
 
Der Bund Naturschutz (BN) hat von Anfang an, als die ersten Diskussionen für eine Umgehungsstraße Mittelstreu die Runde machten, Front gegen ein solches Projekt bezogen. Der Bund Naturschutz hat den Plan für eine Umgehungsstraße, den die Gemeinde Oberstreu und die Mehrheit der Mittelstreuer mit Nachdruck verfolgen, stets vehement abgelehnt und heftig kritisiert. An dieser Einstellung hat sich kein Deut geändert, wie in der Pressemitteilung des Bundes Naturschutz zur „grünen Bilanz 2006“ für Unterfranken nachzulesen ist.

Bayerns größter Umweltverband sieht sich im Aufwind – weil mehr und mehr Mitbürger bereit seien, die Arbeit des BN als Mitglieder oder Förderer zu unterstützen und sich vor Ort für die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt einzusetzen. „Wir können eine insgesamt positive Bilanz unserer Aktivitäten ziehen“, resümiert Sebastian Schönauer, stellvertretender Vorsitzender des BN.

„Bayerns Schönheit zu bewahren ist einer der landesweiten Schwerpunkte des Bundes Naturschutz“, heißt es in der Pressemitteilung weiter, die vom BN-Landesbeauftragten Richard Mergner und von Helmut Schultheiß, dem Regionalreferenten von Unterfranken, mitunterzeichnet ist.

Das grüne Gewissen
Umso erfreulicher, so wird wörtlich in der „grünen Bilanz 2006“ ausgeführt, „dass auch durch den Einsatz des BN die im FFH-Gebiet 'Streuaue' geplante Ortsumfahrung für Mittelstreu 2006 erneut nicht realisiert werden konnte und – ganz im Gegenteil – die FFH-Verträglichkeitsprüfung überarbeitet und für das Genehmigungsverfahren eine weitere Anhörung zum Umweltbericht durchgeführt werden musste.“ Aus Sicht des BN ist gerade nach Inbetriebnahme der beiden benachbarten Autobahnanschlüsse bei Mellrichstadt und Bad Neustadt die Ortsumfahrung für Mittelstreu „vollends fragwürdig“ geworden.

„Auch 2007 wird der Bund Naturschutz das grüne Gewissen in Unterfranken bleiben“, betont das Schreiben im Ausblick auf die Schwerpunkte dieses Jahres. So werden der Flächenverbrauch und die Energievergeudung durch Verkehrsprojekte, siehe Ortsumfahrung Mittelstreu, wichtige Themen in der Wächterrolle des Bundes Naturschutz bleiben.