Kurz war die öffentliche Tagesordnung der ersten Gemeinderatssitzung im neuen
Jahr. Dabei standen auch Baugesuche auf der Tagesordnung. Helmut Berger hatte
zwei Gesuche vorgelegt. Dabei ging es zum einen um die Erweiterung eines
Nebengebäudes und um die Überdachung eines Freisitzes auf dem Grundstück
Frickenhäuser Straße 11. Zum anderen ging es um den Anbau eines Wintergartens an
das bestehende Wohnhaus. Gegen die Bauvorhaben hatte das Gremium keine
Einwendungen.
Nachdem bereits im vergangenen September ein mit Auflagen verbundener
Vorausbescheid ergangen war, erteilte der Gemeinderat nunmehr für die endgültige
Planung zur Erweiterung des Sägewerksbetriebes Manfred Bieber in Oberstreu
einstimmig seine Genehmigung.
Helmut und Theresia Büttner planen den Bau einer verglasten
Terrassen-Überdachung am Anwesen Bergblick 4 in Mittelstreu. Dies wurde
einstimmig genehmigt. Außerdem wurden vier weitere Baugesuche einstimmig
genehmigt, nämlich die Anträge von Maria Erhard, Mittelstreu (Rückbau eines
Nebengebäude), Katja und Markus Herbert, Oberstreu (Umgestaltung und
Dachänderung), Volker und Nicole Ziegler, Oberstreu (Wohnhausanbau,
Gebäudeänderung, Bau eines Balkons) und Alexander Dorst, Oberstreu (Anbau eines
Wintergartens). Bei diesem Gesuch wurde wegen abweichender Dachneigung
gleichzeitig die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
bewilligt.
Im Rahmen einer Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass ein Gebäude des
Abwasserzweckverbandes Streu-Saale auf Gemeindegrund in der Gemarkung
Mittelstreu errichtet wurde. Zwischen der Gemeinde und dem Abwasserzweckverband
wurde nunmehr eine Vereinbarung getroffen. Das Grundstück bleibt im Eigentum der
Gemeinde. Dem AZV wird gestattet, das Grundstück zu bebauen und für
Betriebszwecke zu nutzen. Den AZV-Mitarbeitern ist jederzeit der Zutritt
gestattet. Der AZV hat für die Unterhaltung des Geländes Sorge zu tragen.
Vereinbarung mit AZV
Ein Kostenersatz wird nicht geleistet. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte
Zeit. Der Gemeinderat stimmte dieser und einer weiteren Vereinbarung mit dem AZV
einstimmig zu. Danach bleibt das Kanalnetz der dem AZV angeschlossenen
Mitgliedsgemeinden im Eigentum der jeweiligen Gemeinde. Der AZV übernimmt die
Betreuung des Rohrnetzes. Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Im nächsten Beratungspunkt ging es um die interne Nutzung von Geobasisdaten
durch die Überlandwerk Rhön GmbH. Der Gemeinderat erklärte sich nach kurzer
Diskussion bereit, dem Überlandwerk die digitale Flurkarte zur Verfügung zu
stellen. Als Gegenleistung ist die Überlandwerk Rhön GmbH bereit, der Gemeinde
einschlägige Fachdaten zu überlassen.
Gemeinde hat ihre Hausaufgaben gemacht
Wieder
einmal – wie könnte es anders sein - sorgte das Thema
„Kommunale Entlastungsstraße in Mittelstreu“ zum
Abschluss der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates für
Unverständnis „über den Amtsschimmel“. Und wieder
einmal erklärte Bürgermeister Stefan Ledermann, dass die
Gemeinde in dieser Sache „ihre Hausaufgaben“
vollständig gemacht habe.
Dies sei ihm
vor kurzem auch von der Regierung von Unterfranken ausdrücklich
bescheinigt worden, so Ledermann. Man werde weiterhin am Ball bleiben
und alles zur Verwirklichung des Projektes unternehmen, zumal die
Zusage für die benötigten Geldmittel vorliege.
Die
Mitglieder des Gemeinderates machten aus ihrer Verärgerung
über die nach ihrer Meinung schleppende Sachbehandlung der unteren
Verwaltungsbehörde keinen Hehl. Sie waren sich darüber einig,
dass die unter anderem auch vom Landkreischef lauthals versicherte
Priorität der Umgehungsstraße Mittelstreu anscheinend nicht
bis zum zuständigen Dezernat des Landratsamtes vorgedrungen ist,
„obwohl auch dort die Problematik und Dringlichkeit bekannt sein
müssten“. Ebenso sei sicherlich nicht verborgen geblieben,
dass auch die Regierung von Unterfranken und das Straßenbauamt
voll hinter der Baumaßnahme stehen, hieß es im Gremium.
Am 25.
September 2006 hatte der Gemeinderat die Satzung für den
Bebauungsplan „An der Streu“ beschlossen. Der Bebauungsplan
wurde einen Monat nach Veröffentlichung rechtskräftig. Damit
war, so die herrschende Meinung im Gremium, an sich Baurecht gegeben.
Die außerdem erforderliche Wasserrechtliche Genehmigung wurde vom
Landratsamt erteilt und ging der Gemeinde am 17. Oktober 2006 zu.
Widersprüche nicht begründet
Gegen die
Wassserrechtliche Genehmigung gingen beim Landratsamt Bad Neustadt drei
Widersprüche ein. Keiner dieser Widersprüche enthielt eine
Begründung.
Nach
„wohl allgemeinem Rechtsverständnis“ hätte das
Landratsamt aus Sicht der Befürworter der kommunalen
Entlastungsstraße die Einsender unter Fristsetzung auffordern
müssen, ihren Widerspruch zu begründen. Nach Ablauf der
Begründungsfrist hätte dann das Landratsamt eine Entscheidung
herbeiführen müssen, wenden die Befürworter ein.
Wie im
Einzelnen das Landratsamt vorgegangen ist, ist der Gemeinde Oberstreu
offenbar nicht bekannt. Da sich das Landratsamt in Schweigen
hüllte, richtete später die Gemeinde eine Sachstandsanfrage
an das Landratsamt und erhielt erst dann, nämlich am 8. Februar
2007, die lapidare Mitteilung, dass die Widerspruchsunterlagen
„zwischenzeitlich“ der Regierung von Unterfranken zur
Entscheidung vorgelegt wurden.
Von dieser
Abgabe des Verfahrens an die Regierung hätte doch die Gemeinde vom
Landratsamt verständigt werden müssen, wird vonseiten der
Befürworter kritisiert. Bei einer kürzlichen Vorsprache von
Bürgermeister Stefan Ledermann bei der Regierung wurde ihm
eröffnet, dass bis heute keine einzige Widerspruchsbegründung
vorliege.
Neben dem
Wasserrechtlichen Verfahren läuft beim Landratsamt
Rhön-Grabfeld in dieser Sache noch ein Enteignungsverfahren, das
von der Gemeinde Oberstreu-Mittelstreu am 20. Oktober 2006 beantragt
wurde. Auch hier ist offenbar noch nichts geschehen, wird als weiterer
Kritikpunkt angeführt.
Straßenbauamt plant Ersatzbrücke
Von
Interesse ist ein Schreiben des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt
(Straßenbau) an die Gemeinde Oberstreu vom 29. Januar 2007. Darin
heißt es:
„Die
Gemeinde Oberstreu plant eine Umgehungsstraße von Mittelstreu im
Zuge der Bundesstraße 19 bzw. Staatsstraße 2445. Die
Umgehungsstraße ersetzt auch die mindertragfähige
Brücke am nördlichen Ortseingang von Mittelstreu. Da die B
19/St 2445 auch als Umleitungsstrecke für die Autobahn 71 genutzt
wird, ist für uns der Ersatz des mindertragfähigen
Brückenbauwerkes von großer Bedeutung.
Wir bitten
um Mitteilung, ob die Umgehungsstraße von Mittelstreu zeitnah
verwirklicht werden kann. Soweit die Realisierung einer
Umgehungsstraße nicht möglich ist, müssen wir unsere
Planung für eine Umfahrung des mindertragfähigen
Brückenbauwerkes wieder aufnehmen.“
Das
bedeutet: Falls die Umgehungsstraße nicht zustande kommt, wird
die B 19/St 2245 nördlich von Mittelstreu in die dortigen
ehemaligen Gärten verlegt, führt dann über eine (neben
der historischen Nepomukbrücke) neu zu errichtende
Streubrücke und in einem weiten Linksbogen in den Innerort von
Mittelstreu.
Durch den
weiten Bogen wird die derzeit enge Kurve am Ortseingang von Oberstreu
kommend zwar „entschärft“, jedoch mit der Folge, so
geben die Befürworter einer Umgehungsstraße zu bedenken,
dass die Fahrzeuge schneller als bisher in die Ortschaft einfahren.
Nicht minder wichtig ist nach ihrer Meinung: Der gesamte
Gänserasen werde durch die neue Brücke und
Straßenführung total verbaut werden.
Nun „vollends fragwürdig“
BN zur Ortsumgehung
Der Bund Naturschutz (BN) hat von Anfang an, als die ersten
Diskussionen für eine Umgehungsstraße Mittelstreu die Runde
machten, Front gegen ein solches Projekt bezogen. Der Bund Naturschutz
hat den Plan für eine Umgehungsstraße, den die Gemeinde
Oberstreu und die Mehrheit der Mittelstreuer mit Nachdruck verfolgen,
stets vehement abgelehnt und heftig kritisiert. An dieser Einstellung
hat sich kein Deut geändert, wie in der Pressemitteilung des
Bundes Naturschutz zur „grünen Bilanz 2006“ für
Unterfranken nachzulesen ist.
Bayerns größter Umweltverband sieht sich im Aufwind –
weil mehr und mehr Mitbürger bereit seien, die Arbeit des BN als
Mitglieder oder Förderer zu unterstützen und sich vor Ort
für die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt einzusetzen.
„Wir können eine insgesamt positive Bilanz unserer
Aktivitäten ziehen“, resümiert Sebastian
Schönauer, stellvertretender Vorsitzender des BN.
„Bayerns Schönheit zu bewahren ist einer der landesweiten
Schwerpunkte des Bundes Naturschutz“, heißt es in der
Pressemitteilung weiter, die vom BN-Landesbeauftragten Richard Mergner
und von Helmut Schultheiß, dem Regionalreferenten von
Unterfranken, mitunterzeichnet ist.
Das grüne Gewissen
Umso erfreulicher, so wird wörtlich in der „grünen
Bilanz 2006“ ausgeführt, „dass auch durch den Einsatz
des BN die im FFH-Gebiet 'Streuaue' geplante Ortsumfahrung für
Mittelstreu 2006 erneut nicht realisiert werden konnte und – ganz
im Gegenteil – die FFH-Verträglichkeitsprüfung
überarbeitet und für das Genehmigungsverfahren eine weitere
Anhörung zum Umweltbericht durchgeführt werden musste.“
Aus Sicht des BN ist gerade nach Inbetriebnahme der beiden benachbarten
Autobahnanschlüsse bei Mellrichstadt und Bad Neustadt die
Ortsumfahrung für Mittelstreu „vollends
fragwürdig“ geworden.
„Auch 2007 wird der Bund Naturschutz das grüne Gewissen in
Unterfranken bleiben“, betont das Schreiben im Ausblick auf die
Schwerpunkte dieses Jahres. So werden der Flächenverbrauch und die
Energievergeudung durch Verkehrsprojekte, siehe Ortsumfahrung
Mittelstreu, wichtige Themen in der Wächterrolle des Bundes
Naturschutz bleiben.
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