M I T T E L S T R E U

           Zaehler

Datum 

Gemeinderatsitzungen 07
Oktober

Im Mittelpunkt stehen Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt zur Entlastungsstraße Mittelstreu. Zudem werden die Bebauungspläne der Stadt Mellrichstadt (Biogasanlage im ´Sondergebiet Petermannsgraben´) und der Gemeinde Unsleben (Biogasanlage) eingesehen.





Entlastungsstraße Mittelstreu kommt
 
Bürgermeister Stefan Ledermann und VG-Geschäftsstellenleiter Peter Schmitt legten in der Gemeinderatssitzung am Montag den Räten umfangreiche Planunterlagen und vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt (Straßenbauverwaltung), und der Gemeinde Oberstreu vor.
 
 
Als erstes erläuterte das Ortsoberhaupt die Vereinbarung über die Straßenbaulast an der Verlegung westlich Mittelstreu. Diese Verlegung westlich Mittelstreu im Zuge der Staatsstraße 2445 (früher B 19) wird als Staatsstraße klassifiziert. Die Straßenbauverwaltung überträgt die Straßenbaulast an der Umfahrung der Gemeinde.

Die Baumaßnahme
Die Straßenbauverwaltung übernimmt unentgeltliche Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnung der Maßnahme. Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnung erfolgen im Auftrag der Gemeinde, die hierfür die fertige Planung und die Ausschreibungsunterlagen liefert. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen gemeinsam abgenommen. Die Straßenbauverwaltung überwacht die Gewährleistung im Auftrag der Gemeinde.

Widmung und Umstufung
Die Widmung der Verlegung zur Staatsstraße 2245 erfolgt nach der Verkehrsfreigabe. Die Gemeinde stimmt zu, dass gleichzeitig mit der Widmung der Verlegung zur Staatsstraße 2245 die vorhandene Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2245 einschließlich der zugehörigen Abschnitte an der freien Strecke zur Gemeindestraße abgestuft wird.

Mit der Verkehrsfreigabe wird zwischen der Straßenbauverwaltung und der Gemeinde eine gesonderte Unterhalts- und Instandsetzungsver-einbarung abgeschlossen.

Die Straßenbaubehörde für die Verlegungsstrecke ist das Staatliche Bauamt Schweinfurt. Für die Gemeinde ist es ein großes Plus, dass das Staatliche Bauamt Schweinfurt unentgeltlich die Durchführung der Baumaßnahme übernimmt. Damit ist nicht nur die besondere fachliche Kompetenz gegeben, sondern die Gemeinde erspart sich eine immense Verwaltungsarbeit.

Die Gemeinde übernimmt unter anderem die Kosten für den Neubau der Ortsumgehung von Mittelstreu im Zuge der Staatsstraßen 2445; zweitens, für den Neubau der Kreuzung mit der St 2445 als südlichem Ortsanschluss; drittens, für die Änderung der Einmündung der Gemeindever-bindungssstraße nach Frickenhausen; viertens, für die Weiterführung des Geh- und Radweges vom Streu-Steg zu den Sportanlagen sowie zum Wohngebiet Riethe einschließlich der Kosten für das Unterführungsbauwerk.

Das Kostenpaket der Gemeinde
Weiter sieht die Kostenübernahme – fünftens – die Anlage von Parkplätzen vor sowie den Aufwand für die Verlegung gemeindlicher Straßen; und sechstens für die Mehrbreite und Mehrstärke des zum kombiniertenWirtschafts- und Radweg ausgebauten Weges der künftig auf der Staatsstraße 2445 alt nach Oberstreu führt.

Die Straßenbauverwaltung übernimmt im Rahmen der Maßnahme unter anderem folgende Anteile:

Anteile des Staatlichen Bauamtes
Erstens, die Kosten für die Verlegung der Staatsstraße 2245 am nördlichen Ortsanschluss (auf Grund der nicht durchgeführten Sanierung der Streubrücke und auf Grund der ersparten Kosten für eine Behelfsbrücke); zweitens, die Kosten für die Erneuerung des Streu-Steges drittens, die Kosten für die Änderung der bestehenden höhengleichen Kreuzung am Anschluss „Riethe“; viertens, die Kosten für den künftig auf der St 2445 alt führenden kombinierten Wirtschafts- und Radweg bis zu einer Breite von 2,50 m als überörtlicher Geh- und Radweg.

In der allgemeinen Aussprache forderten die Gemeinderäte Mathias Liebst und Elmar Mack, bei der Anbindung der Gemeindestraße nach Frickenhausen die Fahrbahn unter der dortigen Bahnüberführung unbedingt tiefer zulegen, so dass eine Durchfahrtshöhe von mindestens vier Metern erreicht wird. Die derzeitige Höhe reicht für große Fahrzeuge (Mähdrescher, Lastkraftwagen) nicht aus.