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Gemeinderatsitzungen 07
Oktober
Im Mittelpunkt stehen
Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt zur Entlastungsstraße
Mittelstreu. Zudem werden die Bebauungspläne der Stadt
Mellrichstadt (Biogasanlage im ´Sondergebiet
Petermannsgraben´) und der Gemeinde Unsleben (Biogasanlage)
eingesehen.
Entlastungsstraße Mittelstreu kommt
Bürgermeister Stefan Ledermann und VG-Geschäftsstellenleiter
Peter Schmitt legten in der Gemeinderatssitzung am Montag den
Räten umfangreiche Planunterlagen und vertragliche Vereinbarungen
zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt
Schweinfurt (Straßenbauverwaltung), und der Gemeinde Oberstreu
vor.
Als erstes erläuterte das Ortsoberhaupt die Vereinbarung über
die Straßenbaulast an der Verlegung westlich Mittelstreu. Diese
Verlegung westlich Mittelstreu im Zuge der Staatsstraße 2445
(früher B 19) wird als Staatsstraße klassifiziert. Die
Straßenbauverwaltung überträgt die Straßenbaulast
an der Umfahrung der Gemeinde.
Die Baumaßnahme
Die Straßenbauverwaltung übernimmt unentgeltliche
Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnung der
Maßnahme. Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnung erfolgen im
Auftrag der Gemeinde, die hierfür die fertige Planung und die
Ausschreibungsunterlagen liefert. Nach Beendigung der Bauarbeiten
werden die Bauleistungen gemeinsam abgenommen. Die
Straßenbauverwaltung überwacht die Gewährleistung im
Auftrag der Gemeinde.
Widmung und Umstufung
Die Widmung der Verlegung zur Staatsstraße 2245 erfolgt nach der
Verkehrsfreigabe. Die Gemeinde stimmt zu, dass gleichzeitig mit der
Widmung der Verlegung zur Staatsstraße 2245 die vorhandene
Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2245 einschließlich der
zugehörigen Abschnitte an der freien Strecke zur
Gemeindestraße abgestuft wird.
Mit der Verkehrsfreigabe wird zwischen der Straßenbauverwaltung
und der Gemeinde eine gesonderte Unterhalts- und
Instandsetzungsver-einbarung abgeschlossen.
Die Straßenbaubehörde für die Verlegungsstrecke ist das
Staatliche Bauamt Schweinfurt. Für die Gemeinde ist es ein
großes Plus, dass das Staatliche Bauamt Schweinfurt unentgeltlich
die Durchführung der Baumaßnahme übernimmt. Damit ist
nicht nur die besondere fachliche Kompetenz gegeben, sondern die
Gemeinde erspart sich eine immense Verwaltungsarbeit.
Die Gemeinde übernimmt unter anderem die Kosten für den
Neubau der Ortsumgehung von Mittelstreu im Zuge der Staatsstraßen
2445; zweitens, für den Neubau der Kreuzung mit der St 2445 als
südlichem Ortsanschluss; drittens, für die Änderung der
Einmündung der Gemeindever-bindungssstraße nach
Frickenhausen; viertens, für die Weiterführung des Geh- und
Radweges vom Streu-Steg zu den Sportanlagen sowie zum Wohngebiet Riethe
einschließlich der Kosten für das Unterführungsbauwerk.
Das Kostenpaket der Gemeinde
Weiter sieht die Kostenübernahme – fünftens – die
Anlage von Parkplätzen vor sowie den Aufwand für die
Verlegung gemeindlicher Straßen; und sechstens für die
Mehrbreite und Mehrstärke des zum kombiniertenWirtschafts- und
Radweg ausgebauten Weges der künftig auf der Staatsstraße
2445 alt nach Oberstreu führt.
Die Straßenbauverwaltung übernimmt im Rahmen der Maßnahme unter anderem folgende Anteile:
Anteile des Staatlichen Bauamtes
Erstens, die Kosten für die Verlegung der Staatsstraße 2245
am nördlichen Ortsanschluss (auf Grund der nicht
durchgeführten Sanierung der Streubrücke und auf Grund der
ersparten Kosten für eine Behelfsbrücke); zweitens, die
Kosten für die Erneuerung des Streu-Steges drittens, die Kosten
für die Änderung der bestehenden höhengleichen Kreuzung
am Anschluss „Riethe“; viertens, die Kosten für den
künftig auf der St 2445 alt führenden kombinierten
Wirtschafts- und Radweg bis zu einer Breite von 2,50 m als
überörtlicher Geh- und Radweg.
In der allgemeinen Aussprache forderten die Gemeinderäte Mathias
Liebst und Elmar Mack, bei der Anbindung der Gemeindestraße nach
Frickenhausen die Fahrbahn unter der dortigen Bahnüberführung
unbedingt tiefer zulegen, so dass eine Durchfahrtshöhe von
mindestens vier Metern erreicht wird. Die derzeitige Höhe reicht
für große Fahrzeuge (Mähdrescher, Lastkraftwagen) nicht
aus.
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